Die Sportwetten Umsatzsteuer bzw. Wettsteuer in Deutschland
Die Sportwetten Umsatzsteuer hat in den letzten Jahren auch die deutschen Gerichte beschäftigt. Weniger ging es in diesen Fällen jedoch um die Onlineanbieter oder die Kunden, sondern um die Wettbürobetreiber hierzulande. Im nachfolgenden Ratgeber haben wir uns die Thematik der Sportwetten Umsatzsteuer etwas genauer angeschaut und die wichtigsten Details zusammengestellt.
Der Auslöser – die Aufforderung des Finanzamtes
Auslöser des Streitpunktes war eine Berechnung eines Finanzamtes in Baden-Württemberg. Die etwas übereifrigen Beamten des Staates hatten einem Betreiber eines Wettbüros einen Sportwetten Umsatzsteuer Bescheid zukommen lassen. Der Inhaber eines Franchise-Geschäftes, eines österreichischen Buchmachers, sollte auf alle seine Einnahmen die deutsche Mehrwertsteuer an den Fiskus abführen. So ganz einsichtig war der Geschäftsmann dann jedoch glücklicherweise nicht. Er ist gegen die Zahlungsaufforderung in Widerspruch gegangen und hat vorm Finanzgericht geklagt. Positiv ist, dass er dabei direkt ein für die Branche sehr wichtiges Ergebnis erstritten hat.
Die Entscheidung der Richter
Die Richter haben eine klare Entscheidung zugunsten des Klägers getroffen. Der Vertrieb von Sportwetten unterliegt hierzulande keiner Umsatzsteuer. Der Franchise-Nehmer tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler zwischen Kunde und dem Buchmacher auf. Er partizipiert zwar über eine Provision an diesem Geschäft, erbringt aber selbst keine umsatzsteuerpflichtige Leistung.
Dies lässt sich, so die Aussage des Gerichtes, auch sehr einfach erklären. Der Wettbürobetreiber selbst bieten keine Sportwetten an. Die Wettquoten, welche als Grundlage des Vertrages dienen, werden vom Buchmacher gemacht. Des Weiteren besitzt der Franchise-Nehmer selbst auch keine Sportwetten-Lizenz. Diese Genehmigung ist nur im Besitz vom Wettanbieter. Konkret heißt dies, dass der Wettbürobetreiber zwar an den Verlusten seiner Kunden indirekt beteiligt ist, für die Gewinne aber nicht aufkommen muss.
Das Finanzamt hatte in seiner abwegigen Argumentation angeführt, dass auf dem Wettschein doch die Adresse des Wettbüros und auch der Name des Kassierers aufgeführt seien. Dieses Detail wurde von den Richtern aber sehr plakativ aus dem Weg geräumt. Auch im Einzelhandel bei großen Ketten steht auf dem Kassenbon die Anschrift der Filiale und des Mitarbeiters. Eine Umsatzsatzsteuerpflicht lässt sich aus dieser Tatsache jedoch noch längst nicht ableiten.
Die Entscheidung der Finanzrichter aus Baden Württemberg hat das Thema Sportwetten Umsatzsteuer ein für alle Mal beendet. Nach unseren Erfahrungen hat es nach dem Urteil keine weiteren Versuche der Finanzämter gegeben, die Wettbürobetreiber finanziell unter Druck zu setzen.
Die Wettanbieter zahlen aber natürlich Steuern
Sicherlich werden sich jetzt einige User fragen, ob die Buchmacher überhaupt keiner Steuerpflicht unterliegen – aber natürlich. Die Wettanbieter zahlen ihre gesamten Umsatz- und Gewinnsteuern in ihren Heimatländern. Der Bookie im konkreten Fall aus dem Gerichtsentscheid muss seine Steuern beispielsweise in Österreich abführen.
Genau an dieser Stelle wird deutlich, dass die deutsche Gesetzgebung den Tatsachen auf dem Wettmarkt um Lichtjahre hinterher hinkt. Da es hierzulande keine einheitliche Regelung und auch keine Rechtsgrundlage für die Sportwetten gibt, sind selbst die deutschen Anbieter, wie Tipico und Bet3000, alle im Ausland angesiedelt. Von den Steuerabgaben profitieren die Finanzbehörden anderer Staaten. Dem sonst so sparsamen und „geizigen“ Wolfgang Schäuble gegen an dieser Stelle riesige Steuereinnahmen durch die Lappen.
Einer geht dann aber doch
Eine Einnahmequelle hat der deutsche Staat dann aber doch gefunden – die fünfprozentige Wettsteuer. Die Sonderabgabe wurde im Juli 2012 ins Rennwett- und Lotteriegesetz eingefügt. Seither müssen alle Buchmacher, egal ob stationär oder online, fünf Prozent von ihrem deutschen Umsatz an den Fiskus abführen. Entscheidend ist hierbei der Ort des Spielers, von welchem aus er seine Wette platziert. Im verkappten Sinne kann an dieser Stelle dann doch von einer Sportwetten Umsatzsteuer gesprochen werden, ob es im rechtlichen Sinne natürlich keine ist.
Die Wettsteuer wird von den Buchmachern unterschiedlich gehandhabt. In der Praxis haben sich in den letzten Jahren drei Modelle durchgesetzt.
- Berechnung bei der Tippabgabe: Einige Wettanbieter berechnen die Sportwetten Steuer direkt jeder Wett-Tipp Abgabe. Kunden, welche beispielsweise 100 € auf einem Ticket investieren, wetten reell nur mit einem Nettobetrag von 95,24 €. Derart gesetzeskonform verhalten sich unter anderem mybet oder Bet-at-Home.
- Berechnung nur im Gewinnfall: Die Überzahl der Bookies belastet nur die gewonnenen Wettscheine. In diesem Fall werden fünf Prozent vom Bruttoertrag einbehalten. Gewinnt der Kunde beispielsweise seinen Tipp bei einer Wettquote von 2,0 und einem Einsatz von 100 €, so erhält er nur 190 € ausgezahlt. Das Berechnungsmodell wird beispielsweise von Bet365, Interwetten, Bwin oder Ladbrokes angewandt.
- Steuerfreie Wettanbieter: Darüber hinaus gibt’s einige Onlinebuchmacher, welche die Belastung für die Kunden aus der eigenen Tasche zahlen. Die Wetter kommen weder bei gewonnen noch bei verlorenen Tipps mit der Steuer in Berührung. Derart kundenfreundlich agieren Tipico.
Hinzu kommt, dass einige Buchmacher auf bestimmte Wettarten (z.B. Kombinationen) eine eingeschränkte Wettsteuerfreiheit offerieren.